Nur Personen,die die auf der Fahrzeugdetailseite angegebenen Alters- und Führerscheinerfordernisse erfüllen,können während des Reservierungsvorgangs auf unserer Website als Fahrer ausgewählt werden. Sowohl Haupt- als auch Zusatzfahrer müssen bei der Fahrzeugübergabe den Originalführerschein vorlegen und den Mietvertrag unterschreiben. Wenn Personen,die nicht im Vertrag aufgeführt sind,das Fahrzeug benutzen,sind Versicherung und Deckung im Schadensfall ungültig. In solchen Fällen trägt der Hauptunterzeichner des Vertrags alle Kosten,Bußgelder und Wertminderungen. Der Mieter akzeptiert dies im Voraus und hat kein Einspruchsrecht.
Die Mindestmietdauer für Fahrzeuge beträgt 72 Stunden (3 Tage). Für monatliche oder längere Mietzeiten kontaktieren Sie bitte unser Callcenter unter 0850 532 79 29für detaillierte Informationen.
Unsere Fahrzeuge werden nach der fairen Kraftstoffrichtlinie bereitgestellt und müssen im gleichen Zustand zurückgegeben werden. Bei einem Kraftstoffmangel wird dieser Betrag dem Mieter in Rechnung gestellt. Diese Praxis dient dazu,unsere Kunden vor möglichen Fehlberechnungen zu schützen.
Die Fahrzeugübergabe erfolgt am im Reservierungsformular angegebenen Standort.
Für Flughafenübergaben ist der von dem Übergabepersonal mitgeteilte Standort innerhalb des Flughafens gültig.
Versicherungsdetails sind im Mietvertrag und auf den Seiten "Extras" und "Im Preis enthalten" auf unserer Website klar angegeben. Sie können alle Versicherungsoptionen unten einsehen. Die Versicherungsbedingungen können je nach Mietort und Fahrzeug variieren.
Radar-,Maut- und Brückenverstoßbußgelder,die auf das Kennzeichen des Fahrzeugs ausgestellt werden,werden von der zuständigen Behörde an uns gemeldet. Wenn bestätigt wird,dass das Bußgeld für Sie zum angegebenen Datum und Zeitpunkt gilt,wird das zugehörige Dokument per E-Mail an Sie gesendet.
Die Mietgebühr wird zusammen mit zusätzlichen Produkt- und Servicegebühren zu Beginn des Mietzeitraums von der persönlichen Kreditkarte des Mieters oder bar im Voraus erhoben.
Im Schadensfall müssen Sie die Notrufzentrale benachrichtigen und die Verkehrspolizei oder die Gendarmerie verständigen,ohne das Fahrzeug vom Unfallort zu bewegen,damit die Versicherung gültig bleibt.
Keiner unserer Versicherungen ist außerhalb der Türkei gültig,und es ist untersagt,unsere Fahrzeuge außerhalb der Grenzen der Türkei zu bringen.