Firmenwagen 2026: Ausgabengrenzen und Mehrwertsteuer

Die türkische Steuerverwaltung nennt für 2026 getrennte Grenzen für Miete, Erwerbsteuern, Abschreibung und Betriebskosten. Betriebsausgabenabzug, Vorsteuerabzug und Steuerstrafe sind unterschiedliche Sachverhalte.
Die türkische Steuerverwaltung nennt für 2026 getrennte Grenzen für Miete, Erwerbsteuern, Abschreibung und Betriebskosten. Betriebsausgabenabzug, Vorsteuerabzug und Steuerstrafe sind unterschiedliche Sachverhalte.
Pkw-Grenzen für 2026
Die Grenzen betreffen grundsätzlich betrieblich genutzte Pkw. Die von der Steuerverwaltung erläuterte Ausnahme für Fahrzeuge einer entsprechenden Vermietungs- oder Betriebstätigkeit ist gesondert zu prüfen. Private Kosten werden nicht allein durch Unterschreiten eines Grenzbetrags abziehbar.
- Monatliche Miete je Fahrzeug: bis 46.000 TL ohne Mehrwertsteuer.
- Direkter Ausgabenabzug der ÖTV und Mehrwertsteuer beim Erwerb zusammen: bis 1.200.000 TL.
- Abschreibungsbasis beim Ersterwerb ohne ÖTV und Mehrwertsteuer: bis 1.380.000 TL.
- Abschreibungsbasis bei Aktivierung der Steuern oder Gebrauchtwagenerwerb: bis 2.600.000 TL.
- Allgemeiner Abzug laufender Kosten wie Kraftstoff, Wartung und Versicherung: höchstens 70 %.
Vorsteuer bei einer Beispielmiete von 60.000 TL
Bei angenommenen 60.000 TL Monatsmiete zuzüglich Mehrwertsteuer sind 46.000 TL als Mietkostengrenze und 14.000 TL Überschreitung zu trennen. Die auf nicht abziehbare Miete entfallende Mehrwertsteuer ist nicht als Vorsteuer abziehbar. Für die Steuer des abziehbaren Anteils gelten die allgemeinen Vorsteuervoraussetzungen; dies ist nicht mit dem Mietkostenabzug gleichzusetzen.
Nicht abziehbare Betriebsausgaben erhöhen gegenüber einem vollständigen Abzug die steuerliche Bemessungsgrundlage. Eine Miete oberhalb der Grenze ist für sich genommen keine Steuerstrafe. Bei freiberuflichem Einkommen erläutert die Steuerverwaltung den Abzug nur des zulässigen Anteils statt des betrieblichen KKEG-Verfahrens. Die Buchung richtet sich nach dem Steuerpflichtigen.
Miete, laufende Kosten und Abschreibung trennen
Monatliche Mietgrenze und 70-%-Grenze für laufende Kosten gelten getrennt. Eigene Kraftstoff- oder Wartungsausgaben des Mieters werden durch die Miete nicht automatisch vollständig abziehbar.
Die Abschreibungsgrenze bedeutet keinen sofortigen Abzug des gesamten Kaufpreises. Für die Abschreibungsbasis zählt die Grenze beim Erwerb, für Miete diejenige des jeweiligen Zahlungsjahres. Ein mehrjähriger Vertrag fixiert nicht automatisch die Steuergrenze von 2026 für 2027.
Auch die Kraftfahrzeugsteuer ist getrennt zu behandeln. Laut Steuerverwaltung ist Pkw-MTV grundsätzlich nicht von der Bemessungsgrundlage abziehbar; ausgenommen sind hierfür vermietete Fahrzeuge eines entsprechenden Vermietungsbetriebs.
N1-Zulassung bedeutet keinen unbegrenzten Abzug
Für den Pkw-Begriff berücksichtigt die Steuerverwaltung Tarifposition 87.03 und Fahrzeugeigenschaften. Die Bezeichnung N1 oder Lieferwagen begründet nicht automatisch unbegrenzten Ausgaben- und Vorsteuerabzug bei jeder Steuer. Zolltarif, Eigenschaften, betriebliche Nutzung und Tätigkeit sind gemeinsam zu prüfen.
Kauf oder Miete ist nicht grundsätzlich überlegen. Vergleichen Sie Finanzierung, Wartung, Versicherung, Energie, Steuerwirkung und Verkaufserlös bei gleicher Laufzeit und Fahrleistung. Enthaltene Mietleistungen müssen im Angebot und Vertrag schriftlich feststehen; nicht sämtliche Kosten und Pflichten entfallen.
