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Schaden und Versicherung

Schaden, Kasko und Fahrerhaftung bei der Autovermietung

Die Haftpflicht deckt die Gegenseite, die Kasko das Mietfahrzeug. Beides gilt nicht vorbehaltlos. Umfang, Selbstbeteiligung und Meldung stehen in Vertrag und Police.

Welche Versicherung zahlt was?

Der genaue Umfang hängt von Fahrzeug, Paket und Anbieter ab. Die Deckung gilt bis zum Policenlimit.

Kfz-Haftpflicht

Bei eigener Schuld deckt sie Sach- und Personenschäden Dritter bis zur gesetzlichen Grenze. Den Schaden am Mietwagen deckt sie nicht. Was über dem Limit liegt, bleibt beim Mieter.

Miet-Kasko

Sie deckt Kollision, Überschlag, Brand, Diebstahl sowie Sturm, Hochwasser oder Hagel nach den Policenbedingungen. Eine Angabe ohne Unfallprotokoll oder Polizeibericht reicht nicht.

Erweiterte Haftpflicht

Reicht das Haftpflichtlimit nicht, zahlt sie den Schaden Dritter bis zum zusätzlichen Policenlimit. Darüber bleibt der Rest beim Mieter.

Insassenunfall

Er deckt Behandlungs-, Invaliditäts- und Todesfallkosten des berechtigten Fahrers und der Mitfahrer bis zum Policenlimit.

Was tun bei Unfall, Panne oder Diebstahl?

Es gibt drei Fristen. Rufen Sie 0850 532 79 29 am Ort an, spätestens innerhalb von 3 Tagen. Holen Sie den Alkoholbericht innerhalb von 1 Stunde nach dem Unfall. Nasse Unterschriften und Originalberichte gehen innerhalb von 48 Stunden ein.

Ohne Unterlagen greift die Kasko nicht. Beträge stehen im Vertrag. Diese Seite nennt keine feste Strafe.

Außerhalb der Deckung

  • Unbefugter Fahrer
  • Alkohol oder ungültiger Führerschein
  • Verlassen der Unfallstelle
  • Falsche Angabe
  • Falscher Kraftstoff
  • Gelände- oder Rennnutzung
  • Überladung
  • Weiterfahrt bei roter Warnleuchte
  • Schlüsselübergabe an Valet oder Parkhaus ohne Beleg
  1. 1

    Die Stelle sichern

    Sichern Sie zuerst sich und die Umgebung. Stellen Sie das Warndreieck auf.

  2. 2

    Das Fahrzeug nicht bewegen

    Fotografieren und filmen Sie Fahrbahnmarkierung, Bremsspur und eine weite Ansicht, bevor Sie die Position ändern.

  3. 3

    Die Hotline anrufen

    Melden Sie Unfall, Panne oder Diebstahl unter 0850 532 79 29. Abschleppdienst und Anweisung kommen über diese Nummer.

  4. 4

    Das Protokoll aufnehmen

    Bei Einigung füllen und unterschreiben Sie das Unfallprotokoll vollständig. Bei Streit, Verletzung, Fahrerflucht, Schaden an öffentlichem Gut oder Alleinunfall das Fahrzeug nicht bewegen. Polizei 155 oder Gendarmerie 156 rufen.

  5. 5

    Den Alkoholbericht holen

    Holen Sie ihn innerhalb von 1 Stunde nach dem Unfall bei der Polizei oder in einem Vollkrankenhaus. Der Bericht gehört zur Akte.

  6. 6

    Unterlagen der Gegenseite sichern

    Fotografieren Sie Führerschein, Fahrzeugschein und Police. Versicherer und Policennummer müssen lesbar sein.

  7. 7

    Bei Diebstahl die Schlüssel abgeben

    Erstatten Sie Diebstahlanzeige. Geben Sie Originalschlüssel, Zweitschlüssel und Fahrzeugschein ab. Ohne Schlüssel gilt der Fall als Veruntreuung, nicht als Diebstahl, und die Versicherung zahlt nicht. Die gesetzliche Wartefrist beträgt 30 Tage.

Seiten, die den Prozess ergänzen

Mietbegriffe

Regress, Selbstbeteiligung, Totalschaden und unbefugte Nutzung.

Was bedeutet Regress?
Einen gezahlten Schaden vom schuldigen Mieter zurückzuverlangen. Die Versicherung kann dem Mieter in Rechnung stellen, was sie einem Dritten nach Alkohol, Fahren ohne gültigen Führerschein oder Vertragsbruch gezahlt hat. Was die Kasko nicht deckt, kann ebenso eingezogen werden, wenn der Vertrag das vorsieht.
Was ist die Selbstbeteiligung?
Der Anteil der Reparatur, der laut Police beim Mieter bleibt, auch wenn die Deckung greift. Betrag und Anwendungsfall stehen im Vertrag. Diese Seite nennt keinen festen Betrag.
Was sind Totalschaden und Restwert?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparatur nahe am oder über dem Fahrzeugwert liegt und das Fahrzeug als unbenutzbar gilt. Der Restwert ist der Schrottverkaufswert in diesem Zustand. Bei schuldhaftem Totalschaden kann die Lücke, die die Kasko nicht zahlt, berechnet werden, wenn der Vertrag das sagt. Prozentsatz und Frist stehen im Vertrag.
Warum fällt die Kasko bei Veruntreuung aus?
Wenn Sie Fahrzeug und Schlüssel ohne Beleg oder Übergabeprotokoll an Valet, Parkhaus oder Waschanlage geben, gilt der Diebstahl als Veruntreuung, nicht als Diebstahl. Die Versicherung kann die Zahlung ablehnen, weil Sie das Fahrzeug freiwillig übergeben haben.
Was ist die zulässige Belastung?
Die im Fahrzeugschein genannte Höchstzahl an Personen oder das Höchstgewicht. Wird sie überschritten und Federn, Dämpfer oder der Unterboden beschädigt, liegt die Reparatur außerhalb von Kasko und Garantie. Die Kosten gehen laut Vertrag an den Mieter.
Wer zahlt den Minderwert?
Auch eine einwandfreie Reparatur kann den Gebrauchtwagenpreis eines unfallbeschädigten Fahrzeugs senken. Diese Differenz wird dem Mieter berechnet, wenn der Vertrag das vorsieht. Der Betrag steht im Vertrag.
Wann gilt der Nutzungsausfall?
Steht das Fahrzeug wegen eines Mieterverschuldens in der Werkstatt, kann die im Vertrag genannte Tagesmiete für diese Tage als Nutzungsausfall berechnet werden. Wann das gilt, steht im Vertrag.
Was passiert bei einem Unfall durch einen unbefugten Fahrer?
Fährt eine Person, die nicht im Vertrag steht, kann die Deckung entfallen. Die finanzielle und rechtliche Folge bleibt laut Vertrag beim Mieter. Im Recht zu sein bringt den Unfall nicht von selbst unter die Kasko.