Schaden und Versicherung
Schaden, Kasko und Fahrerhaftung bei der Autovermietung
Die Haftpflicht deckt die Gegenseite, die Kasko das Mietfahrzeug. Beides gilt nicht vorbehaltlos. Umfang, Selbstbeteiligung und Meldung stehen in Vertrag und Police.
Welche Versicherung zahlt was?
Der genaue Umfang hängt von Fahrzeug, Paket und Anbieter ab. Die Deckung gilt bis zum Policenlimit.
Kfz-Haftpflicht
Bei eigener Schuld deckt sie Sach- und Personenschäden Dritter bis zur gesetzlichen Grenze. Den Schaden am Mietwagen deckt sie nicht. Was über dem Limit liegt, bleibt beim Mieter.
Miet-Kasko
Sie deckt Kollision, Überschlag, Brand, Diebstahl sowie Sturm, Hochwasser oder Hagel nach den Policenbedingungen. Eine Angabe ohne Unfallprotokoll oder Polizeibericht reicht nicht.
Erweiterte Haftpflicht
Reicht das Haftpflichtlimit nicht, zahlt sie den Schaden Dritter bis zum zusätzlichen Policenlimit. Darüber bleibt der Rest beim Mieter.
Insassenunfall
Er deckt Behandlungs-, Invaliditäts- und Todesfallkosten des berechtigten Fahrers und der Mitfahrer bis zum Policenlimit.
Was tun bei Unfall, Panne oder Diebstahl?
Es gibt drei Fristen. Rufen Sie 0850 532 79 29 am Ort an, spätestens innerhalb von 3 Tagen. Holen Sie den Alkoholbericht innerhalb von 1 Stunde nach dem Unfall. Nasse Unterschriften und Originalberichte gehen innerhalb von 48 Stunden ein.
Ohne Unterlagen greift die Kasko nicht. Beträge stehen im Vertrag. Diese Seite nennt keine feste Strafe.
Außerhalb der Deckung
- Unbefugter Fahrer
- Alkohol oder ungültiger Führerschein
- Verlassen der Unfallstelle
- Falsche Angabe
- Falscher Kraftstoff
- Gelände- oder Rennnutzung
- Überladung
- Weiterfahrt bei roter Warnleuchte
- Schlüsselübergabe an Valet oder Parkhaus ohne Beleg
1
Die Stelle sichern
Sichern Sie zuerst sich und die Umgebung. Stellen Sie das Warndreieck auf.
2
Das Fahrzeug nicht bewegen
Fotografieren und filmen Sie Fahrbahnmarkierung, Bremsspur und eine weite Ansicht, bevor Sie die Position ändern.
3
Die Hotline anrufen
Melden Sie Unfall, Panne oder Diebstahl unter 0850 532 79 29. Abschleppdienst und Anweisung kommen über diese Nummer.
4
Das Protokoll aufnehmen
Bei Einigung füllen und unterschreiben Sie das Unfallprotokoll vollständig. Bei Streit, Verletzung, Fahrerflucht, Schaden an öffentlichem Gut oder Alleinunfall das Fahrzeug nicht bewegen. Polizei 155 oder Gendarmerie 156 rufen.
5
Den Alkoholbericht holen
Holen Sie ihn innerhalb von 1 Stunde nach dem Unfall bei der Polizei oder in einem Vollkrankenhaus. Der Bericht gehört zur Akte.
6
Unterlagen der Gegenseite sichern
Fotografieren Sie Führerschein, Fahrzeugschein und Police. Versicherer und Policennummer müssen lesbar sein.
7
Bei Diebstahl die Schlüssel abgeben
Erstatten Sie Diebstahlanzeige. Geben Sie Originalschlüssel, Zweitschlüssel und Fahrzeugschein ab. Ohne Schlüssel gilt der Fall als Veruntreuung, nicht als Diebstahl, und die Versicherung zahlt nicht. Die gesetzliche Wartefrist beträgt 30 Tage.
Seiten, die den Prozess ergänzen
Mietbegriffe
Regress, Selbstbeteiligung, Totalschaden und unbefugte Nutzung.
